Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

​1. Allgemeines

  • ​Die nachstehenden, Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden auf jede Lieferung Anwendung, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Angebote und Aufträge

  • ​Angebote des Verkäufers sind für die Dauer von einem Monat ab dem Angebotsdatum verbindlich. Die Annahme des Käufers muss dem Verkäufer vor Ablauf der Frist vorliegen.
  • Aufträge sind für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.

​3. Stornierung und Änderung von Aufträgen

  • ​Zu einer Stornierung oder Änderung eines Auftrags bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die etwaigen Kosten und Verluste des Verkäufers aufgrund der Stornierung eines Auftrags zu erstatten.

​4. Lieferung

  • ​Die Lieferung erfolgt ab Werk gemäss »Incoterms 2010«, es sei denn, daß etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  • Die Gefahr des Verkäufers für eine Lieferung endet bei der Lieferung der Ware gemäss »Incoterms 2010«.

​5. Toleranzen, Gewicht und Menge

  • ​Die Standardtoleranzen des Verkäufers finden Anwendung und können auf Veranlassung des Käufers mitgeteilt werden.
  • Das Gewicht wird theoretisch ermittelt und ist für den Verkäufer unverbindlich.
  • Aus produktionstechnischen Gründen behält sich der Verkäufer vor, bei jeder Position der Ware die Menge bis zu 10 % zu erhöhen oder zu reduzieren.

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6. Lieferfrist und Lieferverzug

  • ​Die Lieferfrist des Verkäufers gilt als der voraussichtliche Versandzeitpunkt, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  • Kann der Verkäufer den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, hat er den Käufer unter Angabe der Ursache für den Lieferverzug sowie - soweit möglich - unter Angabe des voraussichtlichen Lieferzeitpunkts, vgl. jedoch Ziffer 13, hiervon in Kenntnis zu setzen.
  • Wenn der Verkäufer die gemäß Ziffer 6.b. festgesetzte Frist auch nicht einhält, so ist der Käufer berechtigt, den Vertrag für den Teil der Ware, der zum betreffenden Zeitpunkt nicht hergestellt ist, schriftlich zu kündigen.
  • Weitere Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung aufgrund des Lieferverzugs sind ausgeschlossen, und er kann somit in keinem Fall einen Schadensersatz wegen entstandener Kosten und Verluste, einschließlich eines Schadens durch Betriebsunterbrechung und eines Gewinnausfalls oder ähnlicher Folgeschäden aufgrund des Lieferverzugs, fordern.

7. Preis

  • ​Der Preis wird ohne Mehrwertsteuer und etwaige öffentliche Steuern/Abgaben angegeben. Der Preis versteht sich in EURO, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Der Preis basiert auf den jeweiligen Kosten für Rohstoffe, Werkstoffe, Löhne sowie auf den Devisenkursen und Steuern/Abgaben am Tage des Angebotes, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
  • Änderungen der geltenden Steuern/Abgaben, Devisenkurse und der sonstigen Kosten, die nach der Auftragsbestätigung eintreten, und zur Erhöhung der Preise des Verkäufers führen, werden als Aufschlag auf die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.
  • Bei laufenden Lieferungen wird dem Kunden eine Erhöhung der Preise des Verkäufers vor deren Inkrafttreten mitgeteilt.

8. Zahlung

  • ​Die Zahlung erfolgt nach den in der Auftragsbestätigung festgesetzten Zahlungsbedingungen.
  • Der zu zahlende Betrag muß dem Verkäufer spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung stehen.
  • Bei jedem Zahlungsverzug bzw. einer sich herausstellenden Nichtfähigkeit des Käufers, den Vertrag zu erfüllen, sowie bei fehlender Kreditfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen einzustellen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen und einen Schadensersatz wegen der ihm entstandenen Kosten und Verluste zu fordern.
  • Bei einem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe eines monatlichen Zinssatzes von 1,5 % berechnet.
  • Der Verkäufer ist ferner berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern und den sofortigen Ausgleich etwaiger Forderungen zu verlangen, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat und der Käufer nach Ansicht des Verkäufers nicht kreditfähig ist.

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9. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt nach dem jeweiligen Recht rechtswirksam ist.

​10. Rücksendungen und Rückverpackung

  • ​Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn ihnen der Verkäufer vorher zugestimmt hat.
  • Der Käufer ist verpflichtet, für eine sachgemäße Verpackung der Rücksendungen und für Rückverpackungen zu sorgen (Holzkisten und Stahlgerüste u.a.m.), darunter eine Abdeckung gegen Feuchtigkeit. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige dem Verkäufer entstandene Kosten aufgrund einer ungenügenden Verpackung bzw. einer Beschädigung der Rücksendung und der Rückverpackung, zu erstatten.
  • Bei der Lieferung von Waren in Gestellen bleiben die Gestelle, falls der Verkäufer diese nicht in Rechnung stellt, stets Eigentum des Verkäufers. Die Rücksendung der Gestelle hat gemäß einer laufenden Vereinbarung mit dem Verkäufer möglichst bald zu erfolgen.

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11. Mängel und Beanstandungen

  • ​Der Käufer ist verpflichtet, bei Eingang einer Lieferung sofort die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Lieferung vertragsgemäß ist.
  • Der Käufer verwirkt sein Recht, Mängel der Ware geltend zu machen, sofern er den Verkäufer nicht sofort unter Angabe der Art des Mangels hiervon in Kenntnis setzt, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen.
  • Im Falle eines Transportschadens ist der Käufer bei Eingang der Ware verpflichtet, Art und Ausmaß der Beschädigung auf dem Frachtbrief anzugeben.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, Mängel der Ware nachzubessern, und ist verpflichtet, eine solche Nachbesserung unverzüglich durchzuführen. Der Verkäufer hat die Kosten für die Nachbesserung selbst zu tragen.
  • Sofern der Verkäufer nicht innerhalb angemessener Zeit die erforderliche Nachbesserung durchführt, kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine letzte Frist für die Nachbesserung setzen. Hat der Verkäufer seine Nachbesserungspflicht vor Ablauf dieser Frist nicht eingehalten, so ist der Käufer zur Forderung eines Schadensersatzes wegen seiner Verluste berechtigt, jedoch höchstens in Höhe eines Betrags, der dem vereinbarten Kaufpreis entspricht.
  • Sofern der Verkäufer eine Beanstandung anerkennt, ist die Haftung des Verkäufers auf den Wert der Ware beschränkt und kann immer durch Nachlieferung der mangelhaften Menge erfüllt werden. Den Verkäufer trifft somit in keinem Fall eine Haftung für Kosten und Verluste, die auf den Mangel zurückzuführen sind, einschließlich eines Schadens durch Betriebsunterbrechung, Gewinnausfällen und sonstiger Folgeschäden. Diese Beschränkung der Haftung des Verkäufers gilt jedoch nicht für den Fall, daß er grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Wenn die Leistung des Verkäufers aus der Verarbeitung der Erzeugnisse des Käufers besteht, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf einen Betrag, der der vereinbarten Vergütung entspricht.

12. Produkthaftpflicht

  • ​Der Verkäufer haftet nur dann für einen Personenschaden, wenn nachgewiesen wird, daß der Schaden auf Fehler oder Versäumnisse zurückzuführen ist, die der Verkäufer oder andere, für die er verantwortlich ist, zu vertreten haben.
  • Der Verkäufer ist für einen Schaden an unbeweglichen bzw. beweglichen Sachen nicht haftbar, der dann eintritt, während sich die Ware im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet ebenfalls für Schäden an Erzeugnissen nicht, die durch den Käufer hergestellt sind, bzw. an Erzeugnissen, von denen sie ein Bestandteil sind. Im übrigen haftet der Verkäufer für Schäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen zu denselben Bedingungen wie für einen Personenschaden.
  • Der Verkäufer haftet nicht für einen Schaden durch Betriebsunterbrechung, Arbeitsentgeltausfall oder einen sonstigen Folgeschaden.
  • Die obigen Beschränkungen der Haftung des Verkäufers gelten nicht für den Fall, daß er grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Wenn den Verkäufer eine Produkthaftpflicht gegenüber Dritten trifft, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Ausmaß zu entschädigen, in dem die Haftung des Verkäufers gemäß obigem beschränkt ist.

​​13. Höhere Gewalt

  • ​Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, sofern er nachweisen kann, daß dies auf ein außerhalb seiner Kontrolle liegendes Hindernis, wie z.B. einen Streik, eine Aussperrung, eine Zerstörung des Produktionsapparats, eine Betriebsunterbrechung bzw. eine fehlende Versorgung von Rohstoffen zurückzuführen ist, und ihm billigerweise nicht zugemutet werden kann, das Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berücksichtigt oder dieses bzw. seine Folgen vermieden bzw. überwunden haben zu können.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer umgehend zu benachrichtigen, wenn ein solches Hindernis entsteht.

​14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • ​Jede Streitigkeit ist nach dänischem Recht zu entscheiden.
  • Jede Streitigkeit, die aus Lieferungen, die nach den vorliegenden, Allgemeinen Liefer - und Zahlungsbedingungen erfolgt sind, entsteht, ist durch ein vom dänischen Schiedsgerichtsinstitut zu gründendes Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern zu entscheiden, von denen jede Partei jeweils einen benennt, während der Vorsitzende vom dänischen Schiedsgerichtsinstitut benannt wird. Die Streitigkeit wird unter Anwendung der Vorschriften für die Entscheidung von Streitfällen am Allgemeinen Schiedsgerichtshof in Dänemark entschieden.

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